Steuerliche Beratung für Photovoltaik-Anlagen

Die Beratung für Photovoltaik-Anlagen stellt eine Besonderheit im Beratungsspektrum unserer Kanzlei dar. Denn mit dem Betreiben einer Photovoltaik-Anlage wird der Hausbesitzer zum Unternehmer, wenn er seinen Strom an Netzbetreiber verkauft. Photovoltaik-Anlagen entsprechen dem Zeitgeist, folgen dem Motto der Klimawende und stellen das Bemühen um nachhaltige Energieversorgung dar. Eine Fotovoltaik zu errichten, ist eine langfristige Investition, die guter Planung, kaufmännischen Sachverstands und guter Beratung bedarf.

Betreiber ist steuerlich Unternehmer

Als Unternehmer wird der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit Fragen der Umsatzsteuer, der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer konfrontiert. Wir beraten Sie hier in allen steuerlichen Fragen und helfen Ihnen bei Ihrer Einkommensteuererklärung. Doch damit ist es nicht getan.

Lange Laufzeiten erfordern Wirtschaftlichkeitsanalyse

Photovoltaik-Anlagen haben eine Laufzeit von 20 Jahren und erfordern hohe Investitionen. In den meisten Fällen benötigen Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine Finanzierung von ihrer Bank. Wir helfen Ihnen dabei, die Investition realistisch zu kalkulieren. Dabei gilt es, über eine Laufzeit von 20 Jahren Leistungsminderungen der Anlage zu berücksichtigen, die notwendigen Kosten für Wartung und Instandhaltung, die Aufwendungen für Zinsen und Tilgung vollständig zu erfassen und die zu erwartenden Einnahmen zu prognostizieren.

 

Wir helfen Ihnen bei

  • der Erstellung des Einnahmen-Planes über 20 Jahre mit realistischen Annahmen zu wahrscheinlichen Leistungsminderungen der Anlage zum Ende der Laufzeit
  • der Erstellung des Kostenplanes mit sämtlichen zu berücksichtigenden Ausgaben und Kosten und…
  • dem daraus sich ergebenden Liquiditäts- und Rentabilitätsplan
  • Finanzierungsanfragen bei den Banken

Um Steuern zu sparen sollten intelligente Steuermodelle eingesetzt werden.

Steuermodelle für Photovoltaik-Anlagen

Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie mit Ihrer Photovoltaik-Anlage Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen steuerlich nutzen können. Dies läuft darauf hinaus, steuerliche Verluste trotz stetigem Einnahmenfluss aus der Anlage darzustellen.

 

Dann macht es Sinn, Varianten des Familiensplittings durchzuspielen mittels Schenkung oder Zuwendungsnießbrauch. Die Idee dabei ist, die innerhalb der Familienmitglieder bestehenden unterschiedlichen Einkommenssteuersätze optimal zu nutzen. Voraussetzung hierfür sind gleichgerichtete Interessen und ein harmonischer Zusammenhalt innerhalb der Familie.

 

Gerne informieren wir Sie über unsere Beratungsleistungen für Investitionen in Photovoltaik-Anlagen. Nutzen Sie unser Kontakt-Formular oder rufen Sie uns einfach an.

Steuerkanzlei Kai Bach
Biegenstraße 35
35037 Marburg

E-Mail: info@steuerberater-bach.de

 

Fon: 06421/686990

Fax: 06421/686991